Mit der Auftragserteilung wird die jeweils gültige Fassung der vorliegenden AGB akzeptiert. Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von Bubble Box und ihren Kunden ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Bubble Box ist es vorbehalten, die AGB jederzeit zu ändern. Diese gelten jeweils ab dem Publikationsdatum. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB.
Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so wird Bubble Box diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.
Bubble Box ist ein Angebot für Kunden mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz. Bestellungen mit einer Abholung beziehungsweise Lieferung ausserhalb der Schweiz können nicht angenommen werden.
Der Kunde erklärt sich beim Bestellprozess damit einverstanden, dass Bubble Box mit ihm ausschliesslich in elektronischer Form kommunizieren kann, insbesondere auch Rechnungen elektronisch ausstellt und ausschliesslich elektronische Kundendossiers führt.
Bubble Box ist berechtigt, Bestellungen ohne jegliche Begründung abzulehnen.
ZAHLUNGSMETHODEN
Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:
– Kreditkarte (VISA, Mastercard, AMEX)
– Kauf auf Rechnung für Firmenkunden
Barzahlungen können ausschliesslich in den Shops angenommen werden. Bubble Box behält sich vor, bei jeder Bestellung die vorhandenen Zahlungsmethoden einzuschränken oder Kunden zur Zahlung über andere Zahlungsmethoden zu verpflichten. Ausserdem kann Bubble Box Bonitätsabklärungen über Kunden einholen und zu dessen Zweck, Kundendaten an Dritte weitergeben. Bubble Box übernimmt in keinem Fall Geldtransaktionsspesen.
KREDITKARTE
Bubble Box akzeptiert Zahlungen von Kreditkarten der Firmen Visa, Mastercard und American Express.
Wird im Bestellvorgang die Zahlungsart Kreditkarte gewählt, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister “Stripe Payments Europe Ltd”. Die zur Bezahlung benötigten Daten (Kartennummer, Gültigkeit und Prüfnummer) werden via SSL-Verschlüsselung an Stripe übermittelt. Die Kreditkartendaten sind für den Webseitenbetreiber Bubble Box nicht einsehbar, da diese verschlüsselt im Kundenkonto gespeichert werden. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt bei der Auslieferung der bestellten Wäschedienstleistung. Zur Bezahlung über Stripe muss kein Stripe-Benutzeraccount erstellt werden.
Die Nutzungsbedingungen von Stripe können unter https://stripe.com/de-ch/legal eingesehen werden.
Stripe Payments Europe Ltd
Block 4
Harcourt Centre
Harcourt Road
Dublin 2
Irland
Bei Zahlung mit Kreditkarte behält sich Bubble Box vor, diese ohne Angabe von Gründen abzulehnen
KAUF AUF RECHNUNG
Für Kauf auf Rechnung werden grundsätzlich nur Zahlungen von Schweizer Bankkonten akzeptiert. In Ausnahmefällen können auch Zahlungen von ausländischen Bankkonten akzeptiert werden. Alle im Zusammenhang mit dem Banktransfer anfallenden Gebühren, müssen vom Kunden übernommen werden.
ZAHLUNGSVERZUG
Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht nach, gerät dieser sofort in Zahlungsverzug und Bubble Box kann die offenen Beträge sofort einfordern sowie weitere Lieferungen/Dienstleistungen an den Kunden sofort bis zum Zahlungseingang einstellen. Bubble Box hat das Recht ab der 1. Mahnung Mahngebühren mit einer Umtriebsentschädigung von bis zu CHF 40.- geltend machen. Die Zahlungsfrist nach einer Mahnung beträgt erneut 30 Tage. Bei erfolgloser Mahnung kann Bubble Box die Rechnungsbeträge an die Inkassofirma Creditreform abtreten, ohne den Kunden darüber zu informieren. Creditreform wird in diesem Fall die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben, die direkt beim Kunden anfallen.
Bubble Box bemüht sich, die bestätigten Abhol- und Lieferzeiten einzuhalten. Diese stellen jedoch lediglich einen Richtwert dar. Ist es Bubble Box nicht möglich, diese einzuhalten, informiert Bubble Box den Kunden rechtzeitig und vereinbart eine neue Abhol- bzw. Lieferzeit mit dem Kunden. Bubble Box ist nicht verpflichtet, die Abholung bzw. Lieferung anderweitig durchzuführen, um die gebuchten Termine einzuhalten.
Die Nichteinhaltung der Abhol- bzw. Lieferfrist durch Bubble Box berechtigt den Kunden weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatz.
Bubble Box steht es frei, für die Abholung und Zustellung mit Partnern und Dritten zusammenzuarbeiten.
Bei Aufträgen ohne Zusammenarbeit mit Partner/Kurierfirmen geht die Gefahr im Zeitpunkt der Übergabe an Bubble Box über. Erfüllungsort ist der Ort der Übergabe zwischen Bubble Box und dem Kunden.
Bei Wöschpost-Aufträgen in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Post geht die Gefahr mit der Übergabe an die Schweizerische Post über. Sobald die Schweizerische Post die Ware am in der Bestellung vereinbarten Ort übergibt/deponiert, geht die Gefahr an den Kunden über. Möchte der Kunde nicht, dass Pakete von der Schweizerischen Post deponiert werden, muss er dies direkt bei der Schweizerischen Post melden. Es gelten die AGB der Schweizerischen Post.
Bei Aufträgen in Zusammenarbeit mit Partnern geht die Gefahr bei Abholung durch den Partner/Kurier über. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Partner die Ware an den Kunden übergibt/bei ihm deponiert.
Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Bezahlung oder in den Shops auch gegen Rückgabe des Abholscheines.
Sollte eine persönliche Übergabe während der vereinbarten Abholungszeit nicht möglich sein, kann der Kunde auf eigene Gefahr die Ware für die Abholung deponieren. Sollte eine persönliche Übergabe während der vereinbarten Lieferzeit nicht möglich sein, wird das Reinigungsgut nur vor der Haustüre des Kunden deponiert, wenn dies vom Kunden ausdrücklich vermerkt/gewünscht wurde. Mit der Abgabe des Reinigungsguts an den Kunden bzw. an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse, gehen Nutzen und Gefahr, insbesondere das Risiko von Diebstahl, Beschädigung durch Dritte und Umwelteinflüsse auf den Kunden über.
Wenn die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Adresse für die Abholung bzw. Lieferung nicht zugänglich oder nicht (mehr) korrekt ist oder die Adresse bei gewünschter Abholung bzw. Lieferung in Abwesenheit des Kunden nicht gemäss Vereinbarung von Bubble Box bedient werden kann (z.B. weil der Kunde abwesend ist), kann Bubble Box dem Kunden eine «No-show Fee» von CHF 19.00 pro nicht erfolgreichem Abhol- bzw. Lieferversuch verrechnen.
Dies gilt ebenfalls bei Wöschpost-Bestellungen, bei denen der im Bestellvorgang gewählte Abhol-/Lieferort vom Ort der deponierten Ware abweicht und daraus folgend die Schweizerische Post den Auftrag nicht entgegennehmen kann.
Wäsche, welche nicht zugestellt werden kann, wird von Bubble Box wieder mitgenommen.
Wenn der Kunde sich sein Reinigungsgut innerhalb von sechs Monaten seit dem ursprünglichen Liefertermin nicht liefern lässt bzw. diese nicht beansprucht oder am vereinbarten Pick-up Point abholt, kann Bubble Box frei darüber verfügen. Bubble Box mahnt den Kunden, sofern Kontaktdaten bekannt sind.
Bubble Box ist zur Teillieferung berechtigt, sofern diese zumutbar ist oder die Reinigungsgüter über unterschiedliche Bearbeitungszeiten verfügen. Die Bearbeitungszeit der jeweiligen Textilien ist im Bestellprozess ersichtlich.
Bubble Box erstellt und versendet keine Lieferscheine, weder bei Einzelaufträgen von Privatkunden noch bei Sammelaufträgen von Firmenkunden.
Der Gesamtpreis wird aufgrund der gültigen Preisliste von Bubble Box unter Abzug einer allfälligen Gutschrift (z.B. Coupons oder Gutscheinen) berechnet. Bubble Box ist berechtigt, einen auf der Website von Bubble Box publizierten Mindestbestellwert zu belasten.
Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache.
VERANTWORTLICHKEIT
Bubble Box verpflichtet sich zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Reinigung und Pflege. Dabei bezieht sich Bubble Box auf die eigene Expertise und die Pflegeetikette des jeweiligen Reinigungsgutes. Hinweise und Anweisungen, die vom Kunden zur Reinigung des Reinigungsgutes angegeben werden, hat Bubble Box nicht zu beachten, wenn diese im Widerspruch zu den Pflegehinweisen des entsprechenden Reinigungsgutes stehen. Stehen weder Pflegehinweise noch Reinigungsanweisungen vom Kunden zur Verfügung, setzt Bubble Box auf ihre Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt.
Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau kann Bubble Box keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel – wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Schulterpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel usw. – oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung entstehen.
Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen.
Die Notwendigkeit einer Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für Bubble Box massgebend.
Für besonderes Reinigungsgut wie Risikoteile (bspw. Kleidungsstücke mit Besatz wie Pailletten oder Perlen, Kleidungsstücke mit unterschiedlichen Materialien oder stark unterschiedlichen Farben, vorbeschädigte Artikel, usw.) und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Ware usw. kann Bubble Box Zuschläge auf die in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. Der Kunde verpflichtet sich ausserdem Bubble Box über den Wert des Reinigungsgutes zu unterrichten, falls dieser CHF 500.00 übersteigt.
Bereits vorhandene Schäden, starke Abnutzung oder normaler Verschleiss können bei der Reinigung zu Schäden an den Textilien führen. Der Kunde hat Bubble Box bei der Bestellung auf solche Umstände und Besonderheiten im Bestellkommentar hinzuweisen. Dazu zählen Umstände und Besonderheiten, die den Reinigungserfolg beeinträchtigen oder das Reinigungsgut, andere Reinigungsgüter oder Hilfsmittel wie Maschinen beschädigen können.
Bubble Box behält sich jederzeit vor, den Reinigungsauftrag nach Entgegennahme und Sichtung abzulehnen und das Reinigungsgut dem Kunden unbehandelt zu retournieren.
Können Verunreinigungen trotz Behandlung gemäss Pflegehinweise nicht entfernt werden, behält sich Bubble Box vor, das Kleidungsstück mit einem entsprechenden Hinweis an den Kunden zu retournieren. Der Kunde hat kein Recht auf eine Preisermässigung/-erlassung. Der Kunde kann daraufhin das Reinigungsgut erneut abholen lassen, wenn er schriftlich einwilligt, dass für die Reinigung ein zusätzliches, nicht dem Pflegeetikett entsprechendes Verfahren von Bubble Box angewendet werden darf und er dafür die Haftung übernimmt.
Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen.
VORBEHALTSERKLÄRUNG
Bubble Box kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. Bei Aufträgen, die mit einer Vorbehaltserklärung erteilt werden, ist die Haftung von Bubble Box für die in der Vorbehaltserklärung erwähnten Risiken ausgeschlossen.
Der Kunde hat bei Bubble Box die Möglichkeit, Textilien zur Änderung und Reparatur aufzugeben. Sind solche Güter bei der Bestellung vorhanden, ist der Kunde verpflichtet, die Änderungsarbeiten/Reparaturen im Bestellkommentar zu erfassen und die entsprechenden Kleidungsstücke im Wöschsack vor Abgabe an Bubble Box zu kennzeichnen.
Bei Schneiderarbeiten zur Anpassung der Form/Länge der Textilien, ist der Kunde ausserdem verpflichtet, Bubble Box per E-Mail hello@bubblebox.ch über die gewünschten Massangaben zu informieren, diese zu markieren/abzustecken und ein Foto davon an Bubble Box zu senden.
Schneiderarbeiten haben eine längere Lieferzeit zur Folge. Dies berechtigt den Kunden weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatz.
Schadenfälle im Textilpflegebereich können in der Schweiz nicht versichert werden. Ein allfälliger Schadenersatz bei Schäden am Artikel oder bei Verlust desselben bemisst sich nach der Zeitwerttabelle vom VTS (Verband Textilpflege Schweiz) für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln. Der Kunde hat dafür die entsprechenden Kaufbelege vorzulegen. Ein Realersatz ist ausgeschlossen.
Kommt keine Einigung zustande, wird empfohlen, den Schadenfall der Ombudsstelle Textil PSE zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. Es können zwei Verfahren angewendet werden.
1. Schnellbegutachtung:
Es werden alle Infos sowie Bildmaterial des beanstandeten Artikels per E-Mail bei der Ombudsstelle eingereicht. Kostenpunkt CHF 80.-.
2. Physische Begutachtung:
Der beanstandete Artikel wird an die Ombudsstelle zur Begutachtung gesendet. Kostenpunkt CHF 220.-, davon trägt Bubble Box CHF 110.- und der Kunde CHF 110.-.
Wird der Beanstandung stattgegeben, gehen die Kosten für die Begutachtung zu Lasten von Bubble Box. Der Regulierungsvorschlag der Ombudsstelle wird von Bubble Box akzeptiert und dem Kunden ausbezahlt.
Wird die Beanstandung abgelehnt, trägt der Kunde die gesamten Kosten (CHF 80.- bei Schnellbegutachtung, CHF 100.- bei physischer Begutachtung) und erhält den beanstandeten Artikel im aktuellen Zustand zurück.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Wallisellen Schweiz, soweit das Gesetz nicht zwingend einen anderen Gerichtstand vorsieht.
Wallisellen, 30.11.2023
Wir sind für dich da!
Montag bis Freitag:
08:00-12:00 & 13:30-17:30 Uhr
Wir sind für dich da!
Montag bis Freitag:
08:00-12:00 & 13:30-17:30 Uhr
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